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Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit Behinderungen die Schwere der Behinderung. Er wird durch das Versorgungsamt festgestellt. Für die Feststellung gibt es bundesweite Richtlinien, die sog. "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Letztlich entscheidend ist immer eine Gesamtsicht der tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen, die ein Mensch aufgrund der einer oder auch verschiedenster Erkrankungen erleiden kann. Bei der Beurteilung ist vom klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen. Gerade die Einschränkungen im Alltag werden jedoch häufig unterbewertet.

Lassen Sie daher Ihren Feststellungsbescheid, der Ihnen einen Grad der Behinderung zuspricht oder auch einen Ablehnungsbescheid in unseren Büros prüfen.