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Wir machen die Kleinen ganz groß.

Kinderförderung nach dem SGB VIII

Kinder haben ganz besondere Rechte auf Förderung. Diese sind im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgeschrieben.

Bekannt ist hierbei vor allem der Anspruch der Kinder auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflege. Nicht selten wird dieser verletzt, etwa durch überlange Wartezeiten, bis ein solcher Platz zur Verfügung steht, oder durch rechtswidrige Einschränkungen. Wir setzen den Anspruch Ihrer Kinder, mit anderen Kindern gemeinsam zu spielen, zu lernen, zu lachen und Erwachsenen auf der Nase herumzutanzen, durch - gegenüber den Jugendämtern, notfalls vor den Verwaltungsgerichten. Mit Vergnügen. :-)

Darüber hinaus haben Kinder und ihre Eltern Anspruch auf Hilfe zur Erziehung (HzE) in besonderen Situationen. Auch hier beraten wir Sie gern und setzen Ihre Ansprüche durch. 

Nicht zuletzt vertreten wir Eltern bei Inobhutnahmen von Kindern durch die Jugendämter gemäß § 42 SGB VIII. Wir wollen eine sachgerechte und nachhaltige Lösung bei Konflikten und Schwierigkeiten - für Sie und Ihr Kind. Sollten Sie von einer Inobhutnahme Ihres Kindes durch das Jugendamt betroffen sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Büros.