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Arbeitsrecht: Mindestlohn in der Zeitarbeit

Ab Mai 2011 können Arbeitnehmer/-innen ggf. Lohnnachforderung durchsetzen.

25.04.2011
Rechtsanwalt Schindler

Neu im Arbeitsrecht: Ab 1. Mai gilt zur Gleichbehandlung deutscher und nichtdeutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn in der Zeitarbeit von 7,79 ¤/Stunde (West) und 6,89 ¤/Stunde (Ost).

Zeitarbeitnehmer/-innen können einen höheren Lohn verlangen, wenn dies tarif- oder einzelvertraglich vereinbart wurde. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, müssen Zeitarbeitnehmer/-innen wie vergleichbare Arbeitnehmer/-innen der Stammbelegschaft bezahlt werden. Ggf. stehen ihnen daher Differenzlohnansprüche zu.

Diese Auskunfts- und Lohnzahlungsansprüche können rechtlich vor den Arbeitsgericht durchgesetzt werden. Das Rechtsanwaltsbüro Jörg Schindler berät und unterstützt Sie dabei.