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Jobcenter müssen häufig Betriebskostennachzahlung und erhöhte Vorauszahlung übernehmen.

Kein Geld verschenken: Beantragen Sie die Übernahme beim Jobcenter, wir helfen bei Ablehnung.

30.10.2022
Rechtsanwalt Jörg Schindler

Die Energiekosten steigen massiv. Daher erhalten viele Mieterinnen und Mieter in diesen Tagen Betriebskostenabrechnungen, die erhebliche Nachzahlungen enthalten. Zudem erhöhen sich die monatlichen Vorauszahlungen für Heizkosten. Für viele Haushalte ist das eine enorme finanzielle Belastung. 

Was können Sie tun?

Betriebskosten sind Wohnkosten

Betriebskosten, auch Nachzahlungen, gehören zu den so genannten "Kosten der Unterkunft und Heizung" nach § 22 SGB II. Sie sind grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Allerdings begrenzt der Gesetzgeber dies durch die so genannte "Angemessenheit". Hierbei handelt es sich um Grenzwerte, die greifen, wenn ein so genanntes Kostensenkungsverfahren stattgefunden hat, also die betreffenden Personen vom Jobcenter belehrt wurden, dass ihre Betriebskosten zu hoch sind. Diese Kostensenkungsverfahren werden aber häufig durch die Jobcenter gar nicht oder fehlerhaft durchgeführt. Solange dies jedoch nicht erfolgt ist, etwa bei einer erstmaligen Überschreitung der Grenzwerte oder deshalb, weil seit dem letzten Kostensenkungsverfahren bereits ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, muss daher auch der tatsächliche Nachzahlungsbetrag übernommen werden.

Auch Übernahme als einmaliger Bedarf möglich

Übrigens: Auch für einmalige hohe Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnung muss das Jobcenter aufkommen - dann nämlich, wenn in dem betreffenden Monat für den Mieterhaushalt eine einmalige Unterdeckung des Einkommens besteht, sprich: das Monatseinkommen nicht reicht, um die Betriebskostennachzahlung zu begleichen. Auch Haushalte, die regelmäßig oberhalb eines Anspruchs nach dem SGB II liegen, können daher in dem einen Monat der Nachzahlung einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen.

Übernahme beantragen und folgend prüfen lassen

Lassen Sie sich also durch eine hohe Betriebskostennachzahlung und eine Erhöhung der neuen Vorauszahlung nicht beirren: Stellen Sie einen Übernahmeantrag! Sollte dieser abgelehnt werden, lassen Sie den Ablehnungsbescheid binnen eines Monats durch unsere Büros  überprüfen. Gern können Sie uns den fraglichen Bescheid per email schicken. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.