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2020: Mindestlohn steigt, Mindestauszubildendenvergütung kommt

Das ändert sich bei der Vergütung

20.12.2019
Rechtsanwalt Jörg Schindler

Ab dem 01.01.2020 steigt der Mindestlohn von derzeit noch 9,19 €/Stunde auf dann 9,35 €/Stunde. Bei einer 40-Stunden-Vollerwerbstätigkeit sind das dann 1.626,90 € brutto ab Januar 2020. 

Zudem gibt es erstmal ab 2020 gesetzliche Mindestvergütungen für Auszubildende. Diese beträgt 515,00 € im ersten Ausbildungsjahr sowie im zweiten Jahr 608,00 € monatlich. Ab dem dritten Ausbildungsjahr sind 695,00 € monatlich fällig und für alle ggf. folgenden Ausbildungsjahre 721,00 €. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass diese Mindestausbildungsvergütung lediglich eine der unteren Grenzen bildet. Unabhängig davon besteht eine bereits seit längerem durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte formulierte Grenze. Diese besagt, dass die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden, die nicht einem Tarifvertrag unterfallen, nicht mehr als 20% geringer sein darf als die entsprechende tariflich festgesetzte Ausbildungsvergütung.

Wir raten deshalb, ab 2020 erneut zu prüfen, ob Ihre Vergütung diesen gesetzlichen Regeln entspricht. Ggf. beraten wir Sie hierzu gern.